Die Würfel sind gefallen! Mit der Annahme der Reform wird der Eigenmietwert voraussichtlich ab 2028 abgeschafft – ein grosser Systemwechsel für Eigenheimbesitzer:innen in der Schweiz!
Jetzt ist die Zeit, die Übergangsphase zu nutzen und Ihre Steuerstrategie neu auszurichten. Wir zeigen Ihnen die vier wichtigsten Punkte, die Sie JETZT wissen müssen:
1) Renovations-Boom erwartet!
- Grössere Unterhaltsarbeiten sollten Sie spätestens bis Ende 2027 durchführen!
- Warum? Nur so können Sie die Kosten letztmalig steuerlich abziehen. Experten erwarten einen «Last-Minute-Boom» – planen Sie frühzeitig!
2) Bye-bye, Schuldzinsen-Abzug!
- Für selbstgenutztes Wohneigentum können Hypothekarzinsen und andere private Schuldzinsen ab 2028 nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.
- Dies stellt die indirekte Amortisation kritisch in Frage und erfordert eine Überprüfung Ihrer Finanzierungsstrategie.
3) Wegfall von Energiespar-Anreizen!
- Investitionen in Energiesparmassnahmen können ab 2028 bei der direkten Bundessteuer nicht mehr abgezogen werden.
- Die Kantone dürfen Übergangsfristen gewähren – die Entwicklung beobachten wir für Sie!
4) Achtung, Ersterwerber: Ausnahme!
- Als erstmalige:r Eigenheimkäufer:in profitieren Sie von einer Ausnahme: Im ersten Steuerjahr nach dem Kauf können Sie Hypothekarzinsen bis zu CHF 10’000 (Verheiratete) bzw. CHF 5’000 (Alleinstehende) abziehen. Dieser Abzug läuft über zehn Jahre aus.
Dieser Wandel erfordert eine grundlegende Neuausrichtung Ihrer Wohneigentumsbesteuerung. Viele Details auf kantonaler Ebene sind noch in Klärung, aber wir sind und bleiben am Ball und unterstützen Sie, die Übergangsphase optimal zu gestalten!
Sie wollen sicherstellen, dass Sie keine steuerliche Optimierung verpassen? Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung!
